Beerdigungsleiter/innen

Die Feier des Begräbnisses gehört zu den besonderen seelsorglichen Aufgaben der Kirche.

Die Gemeinde als Ganze ist aufgerufen, sich um Kranke und Sterbende zu sorgen, an der liturgischen Feier des Begräbnisses teilzunehmen und die Trauernden zu begleiten.

Das Kirchenrecht sieht in can. 1168 (CIC 1983) vor, dass in der Regel Priester und Diakone den Dienst der Leitung der Begräbnisfeier wahrnehmen. Aus einer Ausnahmesituation in pastoralen Notfällen ist inzwischen in weiten Teilen des deutschen Sprachgebiets ein regulärer Dienst geworden.

Inzwischen ist es selbstverständlich, dass Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten sowie vom Bischof beauftragte Gemeindemitglieder in die Trauerpastoral eingebunden sind und den Beerdigungsdienst übernehmen.

Grundlage ist das durch das II. Vatikanische Konzil erneuerte Selbstverständnis der Kirche, dass wir unsere in der Taufe begründete Berufung als Christinnen und Christen neu entdecken und ernst nehmen.

"Die Beerdigungsleiter/innen übernehmen neben dem Priesterteam den Dienst der Beerdigung. Für ihre Bereitschaft bin ich zutiefst dankbar, nicht nur weil sie die Arbeit des Pastoralteams in dem immer größer werdenden pastoralen Raum erleichtern helfen, sondern weil sich darin auch die Lebendigkeit und die Verantwortlichkeit der Gemeindemitglieder ausdrückt!

Der Dienst der Beerdigung ist kein Sakrament, sondern gehört zu den Werken der Barmherzigkeit, zu denen jeder Christ und jede Christin aufgerufen ist. Durch den Dienst der Beerdigungsleiter/innen können wir, in den sich ständig verändernden gemeindlichen Strukturen sicher stellen, dass kein verstorbenes Gemeindemitglied ohne katholische Beerdigung und die Angehörigen nicht ohne kirchliche Begleitung bleiben. In sehr vielen Gemeinden des Bistums gibt es bereits seit einigen Jahren Beerdigungsleiter/innen, die durch bischöfliche Beauftragung ihren Dienst wahrnehmen.

In unserer Gemeinde haben sich für diese Aufgabe Frau Jutta Golly-Rolappe, Frau Angelika Maass , Herr Martin Cziudaj und Herr Georg Geilen bereit erklärt. "

(Pfarrer Kurth im Gemeindebrief vom September 2018)

Die Absprachen, wer welche Beerdigung übernehmen kann, werden über das Pfarrbüro in Rücksprache mit dem Pfarrer geregelt.